Wir erledigen für sie die Lohn- und Finanzbuchhaltung, erstellen in diesem Zusammenhang die erforderlichen Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen, sowie die Meldungen zur Sozialversicherung, werten Ihre Finanzbuchhaltung betriebswirtschaftlich aus, führen für Sie offene Posten-Listen im Lieferungs- und Leistungsbereich und geben Ihnen mit unserem Controlling-Report ein Werkzeug an die Hand, sich schnellstmöglich über Ihre wirtschaftliche Situation zu informieren.
Wir beraten Sie in laufenden Steuerangelegenheiten, wie der Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuerbilanzen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen einschließlich Erstellung betrieblicher und privater Steuererklärungen. Wir erledigen für Sie den Schriftverkehr mit den Finanzämtern und Oberbehörden. Weiter vertreten wir Sie sowohl im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren bei den Finanzämtern, als auch bei den Finanzgerichten.
Der Wirtschaftsstandort Deutschland leidet unter einem dichten Geflecht von einschränkenden Regulierungen, einem komplizierten Steuersystem und einer extrem hohen Steuerbelastung. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen die im Rahmen der legalen Möglichkeiten vorhandenen steueroptimalen Gestaltungen aufzuzeigen und umzusetzen zur Stärkung der Finanzkraft Ihres Unternehmens.
Das Zusammenwachsen der Märkte zwingt nicht nur Großunternehmen, sich mit dem internationalen Steuerrecht auseinanderzusetzen. Auch die mittelständischen Unternehmen haben längst erkannt, dass das internationale Steuergefälle ihnen erhebliche Chancen bietet.
Bei der Umsetzung beraten wie Sie kompetent sowohl in der grenzüberschreitenden Steuerplanung, in der Gestaltung von Verrechnungspreisen, in der Möglichkeit der Auslagerung betrieblicher Funktionen und Teilbereichen in das Ausland, als auch in der Akquisitions- und Investitionsplanung einschließlich der Wahl der Rechtsform-, Holding- und Joint-Venture-Strategien.
Der stetige Wandel des Steuerrechts bedingt das ständige Suchen nach der steueroptimalen Rechtsform. Die möglichen Alternativen und Wege der Umwandlung zeigen wir Ihnen anhand von Steuerbelastungsvergleichen auf. Zudem beraten wie Sie umfassend bei der Gründung und Wahl der Rechtsform eines Unternehmens.
Die steueroptimale Gestaltung von Erb- und Nachfolgeregelungen erfordert vorausschauenden Weitblick und frühzeitiges Handeln. Sowohl in der Unternehmensnachfolge bei Personen- und Kapitalgesellschaften beraten wir Sie in zivil- und steuerrechtlicher Sicht, als auch bei der Übertragung bzw. Vererbung privater Vermögenswerte. Wir unterstützen Sie und stehen Ihnen beratend zur Seite bei Unternehmensverkäufen und Nachfolgeregelungen in Arbeitnehmerhand.